Seit dem 14.02.2020 gilt eine neue Gebührenordnung für Tierärzte. In dieser wird geregelt was und wieviel ein Tierarzt (also auch ich) für seine Leistungen berechnen darf, aber auch muss da die GOT ein Unterschreitung genaus unter Strafe stellt wie eine Überschreitung.

  • Als einer der Wesentlichen Neuerungen ist eine neue NOTFALL-Gebühr eingeführt worden. Diese beträgt pauschal 50€ Netto (59,50€ Brutto).
  • auch die Zeiten wann ein Tierarztbesuch als Notfall gilt (und damit die Pauschale erhoben werden MUSS) ist neu geregelt. Als Notdienstzeiten gelten die Zeiten zwischen 18:00 Uhr und 8:00 Uhr am nächsten Tag bzw von 18:00 Freitags bis 8:00Uhr am nächsten Montag sowie analog dazu an Feiertagen.
  • Für Leistungen im Notdienst müssen mindestens der doppelte Satz und darf bis zum 4fachen Satz abgerechnet werden.
  • Auch ist die Anfahrtspauschale angehoben worden auf 3,5€/Km Weg. Die Anfahrstpauschale darf 13€ nicht unterschreiten.

Während die Änderungen die den Notdienst betreffen in meiner Praxis eher eine untergeordete Rolle spielen, trifft die Erhöhung der Anfahrspauschale durchaus auch in meiner Praxis zu so das ich meine Hausbesuchspreise anpassen muss.

Neue Ergänzung der GOT
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